Im System goAML muss sich jedes Unternehmen registrieren, das nach dem slowakischen Geldwäschegesetz Verpflichteter ist. Das kann auch ein Unternehmen betreffen, das zum Beispiel Buchführungsleistungen als eingetragenen Unternehmensgegenstand hat, ohne sie zu erbringen, oder das ein Bargeschäft ab 10.000 EUR getätigt hat. Wer bereits vor dem 1. Juni 2026 Verpflichteter war, muss sich bis zum 30. November 2026 registrieren.
Wer muss sich registrieren?
Die Pflicht kann auf vier Wegen entstehen. Bei manchen Tätigkeiten genügt bereits die Berechtigung, bei anderen kommt es auf die tatsächliche Ausübung oder auf den Wert des Geschäfts an.
Berechtigung zu bestimmten Tätigkeiten. Ein Unternehmen muss sich registrieren, wenn es zur Ausübung einer der erfassten Tätigkeiten berechtigt ist, auch wenn es diese nicht ausübt. Dies betrifft insbesondere Bank- und Finanzdienstleistungen einschließlich Finanzierungsleasing und Forderungshandel, Buchführung, Abschlussprüfung, Steuerberatung, Vermittlung von Kauf und Verkauf von Immobilien, Speditionsleistungen sowie Post- und Kurierdienste. Die Berechtigung ergibt sich in der Regel aus dem eingetragenen Unternehmensgegenstand.
Erbringung bestimmter Dienstleistungen. Bei der Organisations- und Wirtschaftsberatung und bei Dienstleistungen für Gesellschaften kommt es darauf an, ob das Unternehmen sie tatsächlich erbringt. Dazu gehören insbesondere die Gründung von Gesellschaften, die Tätigkeit als statutarisches Organ oder als Mitglied eines statutarischen Organs anderer Gesellschaften, die Bereitstellung eines Sitzes oder einer Zustelladresse sowie die Beratung beim Kauf und Verkauf von Immobilien oder Unternehmen. Das gilt auch für Leistungen innerhalb einer Unternehmensgruppe. Der eingetragene Unternehmensgegenstand "Tätigkeit von Unternehmens-, Organisations- und Wirtschaftsberatern" allein begründet keine Registrierungspflicht.
Geschäfte ab 10.000 EUR. Ein Vermittler von Immobilienvermietungen muss sich registrieren, wenn die monatliche Miete mindestens 10.000 EUR beträgt. Händler mit Kunstwerken, Antiquitäten, Edelmetallen und Edelsteinen, Auktionshäuser und Pfandleihhäuser müssen sich registrieren, wenn sie ein Geschäft im Wert von mindestens 10.000 EUR tätigen, unabhängig von der Zahlungsart. Zusammenhängende Geschäfte werden zusammengerechnet.
Barzahlung. Jedes Unternehmen muss sich registrieren, wenn es ein Bargeschäft im Wert von mindestens 10.000 EUR tätigt, auch in Form mehrerer zusammenhängender Zahlungen. Barzahlungen über 5.000 EUR sind für Unternehmer in der Slowakei verboten. Findet ein solches Geschäft dennoch statt, entsteht die Pflicht.
Wer sich nicht registrieren muss. Ein Unternehmen muss sich nicht registrieren, wenn es unter keine der oben beschriebenen Kategorien fällt. Die Stellung als Holdinggesellschaft oder eine bloße kapitalmäßige Verflechtung mit anderen Gesellschaften begründet für sich allein keine Registrierungspflicht.
Diese Einteilung beruht auf der Auslegung der slowakischen Financial Intelligence Unit (FIU), die die Registrierungen genehmigt.
Bis wann und wie registriert man sich?
Fristen. Unternehmen, die bereits vor dem 1. Juni 2026 Verpflichtete waren, müssen sich bis zum 30. November 2026 registrieren. Alle anderen haben dafür 30 Tage ab dem Tag, an dem sie Verpflichtete geworden sind.
Was ist goAML? goAML ist ein Informationssystem des slowakischen Polizeikorps, über das Verpflichtete ungewöhnliche Geschäftsvorgänge melden und mit der FIU kommunizieren. Die Registrierung ist auch für Unternehmen verpflichtend, die noch keine Meldung erstattet haben und dies auch nicht planen.
Verfahren. Der Antrag wird elektronisch über das goAML-Portal gestellt. Er umfasst die Benennung eines Kontoadministrators und einen Nachweis der Berechtigung, etwa einen Handelsregisterauszug, eine Gewerbeberechtigung oder eine Entscheidung der Aufsichtsbehörde. Die Bestätigung der Antragstellung ist noch keine Genehmigung. Die FIU genehmigt den Antrag und vergibt eine goAML-Kennung.
Eine Registrierung. Fällt ein Unternehmen unter mehrere Kategorien, registriert es sich nur einmal. Im Formular gibt es die Hauptkategorie an und ergänzt die übrigen in der Anmerkung.
Was folgt aus der Registrierung?
Weitere Pflichten. Neben der Registrierung muss ein Verpflichteter ein internes AML-Programm und eine Risikobewertung haben. Diese Pflicht galt bereits vor der Novelle.
Sanktionen. Bei einem Verstoß gegen die Registrierungspflicht kann die FIU eine Geldbuße bis zu 1.000.000 EUR oder bis zum Doppelten des unrechtmäßig erlangten Vorteils verhängen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für Banken und Finanzinstitute liegt die Obergrenze bei 5.000.000 EUR oder 10 % des gesamten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist; gehört das Institut einem Konsolidierungskreis an, ist der konsolidierte Jahresumsatz maßgeblich. Es handelt sich um Höchstbeträge; die FIU berücksichtigt insbesondere Schwere und Dauer des Verstoßes. Eine Geldbuße kann auch gegen ein Mitglied des statutarischen Organs verhängt werden.
Einschränkung des Unternehmensgegenstands. Übt ein Unternehmen eine der genannten Tätigkeiten nicht aus und plant dies auch nicht, empfiehlt die FIU, den Unternehmensgegenstand einzuschränken. Die auf dieser Tätigkeit beruhende Registrierungspflicht entfällt mit dem Erlöschen der entsprechenden Berechtigung. Bis dahin empfehlen wir, den Registrierungsantrag einzureichen.
Was wir empfehlen
Berechtigungen und Leistungen prüfen. Wir empfehlen, den Unternehmensgegenstand aller slowakischen Gesellschaften und slowakischen Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften in der Gruppe zu prüfen. Ebenso empfehlen wir, die tatsächlich erbrachten Leistungen zu prüfen, auch innerhalb der Gruppe.
Registrieren oder Unternehmensgegenstand einschränken. Bei nicht genutzten Berechtigungen empfehlen wir, zu entscheiden, ob das Unternehmen diese beibehält und sich registriert oder seinen Unternehmensgegenstand einschränkt.
Rechtzeitig einreichen. Wir empfehlen, den Antrag unverzüglich nach Feststellung der Registrierungspflicht zu stellen und die Genehmigung sowie die Vergabe der goAML-Kennung zu verfolgen.
Interne Abläufe. Wir empfehlen, das interne AML-Programm und die Risikobewertung zu überprüfen und festzulegen, wer im Unternehmen die goAML-Registrierung verwaltet.
Wie wir Ihnen helfen können
Wir prüfen, ob die Registrierungspflicht für Ihr Unternehmen oder Ihre Gruppe gilt. Wir reichen den Registrierungsantrag auf Grundlage einer Vollmacht für Sie ein und übernehmen auf Wunsch auch die Funktion des Kontoadministrators. Wir erstellen das interne AML-Programm und die Risikobewertung und veranlassen die Änderung des Unternehmensgegenstands im Handelsregister.
Pavol Blahušiak, Managing Partner
Bronislava Ratkovská, Senior Associate
Rechtliche Quellen und Referenzen
- Gesetz Nr. 297/2008 Slg. über den Schutz vor der Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und über den Schutz vor Terrorismusfinanzierung und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze, in der ab 17. August 2026 geltenden Fassung: § 5 (Verpflichtete), § 9 Buchst. b) (Dienstleistungen für Gesellschaften), § 17 Abs. 2 (Meldungen über goAML), §§ 20 und 20a (internes AML-Programm, Risikobewertung), § 21 Abs. 2 (Registrierung), § 33 (Geldbußen), § 36d Abs. 1 (Frist bis 30. November 2026)
- Gesetz Nr. 73/2026 Slg. (Novelle, in Kraft seit 1. Juni 2026)
- Gesetz Nr. 394/2012 Slg. über die Beschränkung von Barzahlungen, in der ab 1. Januar 2026 geltenden Fassung: § 4 (Grenze von 5.000 EUR), § 8 (Ausnahmen)
- Leitlinie der FIU Nr. PPZ-FSJ2-2026/074347-014 vom 14. Oktober 2026 (slowakisch); Auslegungshilfe, keine rechtsverbindliche Vorschrift
- Leitfaden zur Registrierung eines Verpflichteten in goAML, Innenministerium der Slowakischen Republik (slowakisch)
- goAML-Portal