War Ihre Gesellschaft zum 30. September 2020 im Handelsregister eingetragen?

Wenn ja, vergessen Sie bitte nicht, bei Ihrem nächsten Antrag auf Eintragung einer Änderung von Angaben im Handelsregister nach dem 30. September 2021 die folgenden Informationen zu ergänzen:

  1. das Geburtsdatum der Gesellschafter oder des alleinigen Aktionärs,
  2. die Personenkennzahl der Gesellschafter oder des alleinigen Aktionärs,
  3. einen anderen Identifikator (z. B. Personalausweis- oder Reisepassnummer) des Gesellschafters oder alleinigen Aktionärs, der Mitglieder von gesetzlichen Vertretungs- oder Aufsichtsorganen, der Prokuristen, Liquidatoren, Verwalter, Unternehmensleiter ausländischer Personen und Leiter von Zweigniederlassungen (wenn ihnen keine Personenkennzahl zugewiesen wurde),
  4. die Identifikationsnummer der Gesellschafter und des alleinigen Aktionärs – der Rechtspersonen (wenn sie ihnen zugewiesen wurde), und
  5. Angaben zur Errichtung eines Pfandrechts und zur Person des Pfandgläubigers (wenn zum Geschäftsanteil eines Gesellschafters ein Pfandrecht errichtet wurde).

Wenn Sie dies nicht bis zum 30. September 2022 tun, lässt das Registergericht Ihren Antrag unberücksichtigt, und Sie müssen mit einer Geldstrafe von bis zu 3.310 EUR rechnen.

Bei Interesse wenden Sie sich an uns und wir ergänzen Ihre fehlenden Angaben für Sie.

 

Haben Sie im Handelsregister die Zweigniederlassung des Unternehmens einer Rechtsperson eingetragen?

In diesem Fall vergessen Sie nicht, bis zum 30. September 2021 beim Handelsregister einen Antrag auf Eintragung einzureichen, mit dem Sie die zu Ihrer Zweigniederlassung eingetragenen Angaben bestätigen oder eine Änderung dieser Angaben beantragen.

Andernfalls löscht das Registergericht Ihre Zweigniederlassung aus dem Handelsregister.

Bei Interesse wenden Sie sich an uns und wir bestätigen oder ändern die Angaben zu Ihrer Zweigniederlassung für Sie.

 

Tibor Križan, Dominika Schweighoferová